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Interessenkonflikt

Wie ist die Definition des Interessenkonflikts?

Der Interessenkonflikt entsteht dann, wenn der Mitarbeiter, die Leitung oder ein Mitglied des statutarischen Organs ein unangezeigtes wirtschaftliches oder persönliches Interesse an einer Geschäftstransaktion hat, das seinem Arbeitgeber verheimlicht wird und das für den Arbeitgeber eine negative Folge haben könnte. Der betreffende Mitarbeiter nutzt dabei seinen Einfluss aus und wendet Anstrengungen auf, die in ihrer Konsequenz die Beschädigung des Arbeitgebers bringen.

Gründe

Die meisten Fälle der Interessenkonflikte entstehen dann, wenn der Mitarbeiter das versteckte wirtschaftliche Interesse an der Geschäftstransaktion hat. Es muss allerdings nicht nur um wirtschaftliches Interesse gehen. Oft kommt es zu Fällen, wenn der Mitarbeiter ohne Anspruch auf Belohnung handelt, er hilft beispielsweise einem Familienmitglied. Damit ein Handeln als Interessenkonflikt bezeichnet werden kann, muss das persönliche Interesse des Mitarbeiters an der Transaktion versteckt sein.

Anzeichen

Das Interessenkonflikt kann folgende Formen haben:

  • Wareneinkauf zu ungünstigen Bedingungen von einer dem Mitarbeiter gehörenden Gesellschaft (z.B. für hohe Einkaufspreise).
  • Warenverkauf zu ungünstigen Bedingungen an eine dem Mitarbeiter gehörende Gesellschaft (z.B. für niedrigere Verkaufspreise).
  • Der Mitarbeiter gründet eigene Firma und übernimmt Klienten von seinem Arbeitgeber.
  • Missbrauch der Mittel des Arbeitgebers (z.B. Verbuchen von Kosten, die der Mitarbeiter für die eigene Unternehmertätigkeit benutzte, Verwendung der Firmenmittel für die Privatzwecke).

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