Von den Mitarbeitern verübten Betrugshandlungen
Wie lautet die Definition der vom Mitarbeiter verübten Betrugshandlung?
Von de Mitarbeiter verübte Betrugshandlungen sind als Missbrauch, bzw. Missbrauchen der Arbeitsposition des Angestellten für eigene Bereicherung definiert, und das durch die ungesetzliche Veruntreuung oder durch die ungesetzliche Ausnutzung des Vermögens der Gesellschaft. Dies können die Betrugshandlungen des Mitarbeiters, des Managers oder des statutarischen Vertreters sein.
Zu den häufigsten von den Mitarbeitern verübten Betrugshandlungen gehören:
- Bestechung und Korruption der Mitarbeiter,
- Veruntreuung vom Bargeld,
- Betrugshandlungen bei Fakturierung,
- unberechtigte Auszahlung der dem Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Arbeitsausübung gewährten Ausgaben,
- Nichtverbuchen der Verkaufserlöse,
- Veruntreuung des Vermögens der Gesellschaft,
- unberechtigte Auszahlungen an die Mitarbeiter (schwarze Seelen, Prämien, Kompensationen),
- Benutzung von Firmenmitteln zu Privatzwecken,
- Fälschung finanzieller Nachweise.
Gründe
Nach der Theorie des Betrugsdreiecks, das in seiner Forschung Dr. Donald Cressey definierte, verüben die Mitarbeiter Betrugshandlungen, wenn die Kombination der drei folgenden Faktoren existiert:
- das Motiv,
- die Gelegenheit,
- die Begründung.
Zu den konkreten Gründen, die zur Betrugshandlung bei den Mitarbeitern führen, gehören laut ACFE beispielsweise:
- die Unfähigkeit des Mitarbeiters seine Schulden zu tilgen,
- aus seinem persönlichen Versagen sich resultierende Probleme (z.B. als Folge des Drogen- und Alkoholmissbrauchs),
- Arbeitsmisserfolge (Probleme in der Arbeit oder in der Unternehmertätigkeit)
- physische Isolation des Mitarbeiters (Isolation von den Leuten, die ihm helfen könnten),
- Statusverlust (der Mitarbeiter möchte öffentliche Anerkennung gewinnen, hat aber dafür weder Qualifikation noch andere Mittel),
- Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (der Arbeitnehmer fühlt sich beschädigt, ausgenutzt oder nicht anerkannt),
- Gelegenheit zum Ausüben von Betrugshandlungen (der Mitarbeiter stellte fest, dass in der Gesellschaft die Kontrollmechanismen nicht funktionieren),
- Begründung (Rache an dem Arbeitgeber),
- Begründung (der Mitarbeiter löst vorübergehend seine Finanzprobleme und hat vor, die veruntreuten Mittel zurückzugeben).
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